Nach einem Urteil eines obersten Richters, ist der Vertrieb von E-Liquid mit nikotinhaltigen Stoffen und Flüssigkeiten in der Schweiz nun wieder erlaubt.
Die Schweizer “Vaping Post” berichtet, dass die Flüssigkeiten und Liquids mit Nikotin nun auch in der Schweiz wieder verkauft werden dürfen. Bereits seit 2015 war der Vertrieb der entsprechenden Liquids in der Schweiz verboten. Nun hat sich das oberste Verwaltungsgericht des Falles angenommen und entschieden, dass die entsprechenden E-Liquids auch in der Schweiz wieder vertrieben dürfen. Die entsprechenden Reaktionen unter Vapern und in der gesamten Branche waren überaus erleichtert: Nach dem entsprechenden Beschluss wurde sofort das Geschäft mit den nikotinhaltigen Liquids wieder aufgenommen. Diese können nun über die Schweiz bezogen werden, aber natürlich auch im Ausland. Künftig muss man sich keine Sorgen mehr machen, dass die entsprechenden Produkte am Zoll beschlagnahmt werden.
Die Menschen in der Schweiz erledigen Dinge selbst
Natürlich kann man glauben, dass die Restriktionen seitens der Schweiz übertrieben waren. Dafür wird deutlich, dass die Menschen dort sich darum kümmern, wenn ihnen eine Sache ungerecht vorkommt. Immerhin ist die Schweiz bekannt für ihre lange Geschichte der öffentlichen Teilhabe an wichtigen Entscheidungen – das Referendum für den Beitritt der EU ist dabei nur ein Beispiel, das übrigens mit “Nein” ausging. Bis heute ist die Schweiz eines der reichsten und einflussreichsten Länder der Welt. Die Volksbefragungen, also das Referendum über wichtige Fragen, ist dort in der Verfassung niedergeschrieben und ein allgemeingültiges Recht der Wähler und Erwachsenen in diesem Land. Das verhält sich anders als hier bei uns, wo die entsprechenden Möglichkeiten für eine Volksbefragung aufgehoben worden sind, als die Ergebnisse den entsprechenden Regierungen nicht gefallen haben.